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   OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07   

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https://dejure.org/2007,10449
OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07 (https://dejure.org/2007,10449)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.06.2007 - 4 WF 81/07 (https://dejure.org/2007,10449)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 4 WF 81/07 (https://dejure.org/2007,10449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde; Annahme einer die Rechtsgewährung verhindernden Verfahrensdauer wegen eines zu großen Zeitablaufes; Verfahrensdauer von elf Monaten in einer Streitigkeit um ein Umgangsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 620 c Satz 2; ; ZPO § 621 g Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620c Satz 2; ZPO § 621g Satz 2
    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2090
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07
    Das Rechtsstaatprinzip erfordert im Interesse der Rechtssicherheit insbesondere, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. hierzu etwa BVerfG, FamRZ 2005, 173/174 und FamRZ 2005, 1233/1234).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07
    Das Rechtsstaatprinzip erfordert im Interesse der Rechtssicherheit insbesondere, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. hierzu etwa BVerfG, FamRZ 2005, 173/174 und FamRZ 2005, 1233/1234).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07
    Dies ist eine Frage der Abwägung im Einzelfall und muss nach den konkreten Umständen geklärt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2001, 753/754 und NJW 1997, 2811, 2812).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07
    Dies ist eine Frage der Abwägung im Einzelfall und muss nach den konkreten Umständen geklärt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2001, 753/754 und NJW 1997, 2811, 2812).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 2 WF 88/03

    Familiensache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde in

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2007 - 4 WF 81/07
    Dabei kommt es in erster Linie auf das Gewicht bzw. die Sensibilität des Verfahrens bzw. der erstrebten Regelung an (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2004, 33/34).
  • OLG Naumburg, 01.03.2010 - 10 W 15/10

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf

    Um den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können, ist die in der Gesetzessystematik der ZPO so nicht vorgesehene Untätigkeitsbeschwerde von der Rechtssprechung als außerordentlicher Rechtsbehelf geschaffen worden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburg, FamRZ 2008, 288, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388 - 2389, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030 - 1031, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2009, 183 - 184, zitiert nach juris; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 2090 - 2091, zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 21 m. w. N.).

    Eine Untätigkeitsbeschwerde kann im Übrigen anerkanntermaßen nur dann in Betracht kommen, wenn gegen die begehrte Entscheidung ihrerseits ein Rechtsmittel eröffnet wäre (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2007, 2090 - 2091, zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 21 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2011 - 8 Ta 217/11

    Unzulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    2 Eine Untätigkeitsbeschwerde als außergesetzlicher Rechtsbehelf kommt anerkanntermaßen nur dann in Betracht, wenn die begehrte Entscheidung ihrerseits überhaupt einem Rechtsmittel unterliegt (OLG Sachsen-Anhalt v.01.03.2010 - 10 WF 15/10 - OLG Naumburg v. 11.06.2007 - 4 WF 81/07 - FamRZ 2007, 2009; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO Rdnr. 21 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2011 - 8 Ta 219/11

    Unzulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Eine Untätigkeitsbeschwerde als außergesetzlicher Rechtsbehelf kommt anerkanntermaßen nur dann in Betracht, wenn die begehrte Entscheidung ihrerseits überhaupt einem Rechtsmittel unterliegt (OLG Sachsen-Anhalt v.01.03.2010 - 10 WF 15/10 - OLG Naumburg v. 11.06.2007 - 4 WF 81/07 - FamRZ 2007, 2009; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO Rdnr. 21 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2011 - 8 Ta 218/11

    Unzulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Eine Untätigkeitsbeschwerde als außergesetzlicher Rechtsbehelf kommt anerkanntermaßen nur dann in Betracht, wenn die begehrte Entscheidung ihrerseits überhaupt einem Rechtsmittel unterliegt (OLG Sachsen-Anhalt v.01.03.2010 - 10 WF 15/10 - OLG Naumburg v. 11.06.2007 - 4 WF 81/07 - FamRZ 2007, 2009; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO Rdnr. 21 m. w. N.).
  • OLG München, 08.04.2009 - 30 WF 47/09

    Untätigkeitsbeschwerde im Umgangsregelungsverfahren

    Es liegt daher eine über das Normalmaß hinausgehende, dem Antragsteller unzumutbare Verzögerung vor, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (Bundesverfassungsgericht NJW 2008, 503; Frankfurt, FamRZ 2007, 1030; Naumburg, FamRZ 2007, 2090; Brandenburg FamRZ 2008, 288).
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